Unterstützung für die Mitgliedsgenossenschaften
Neben der allgemeinen Beratung bietet Legacoopbund auf Anfrage in einigen Bereichen auch konkrete Hilfe und Unterstützung bei der Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben oder bürokratischen Abläufen:
- Anfängliche Unterstützung bei der Führung der Gesellschaftsbücher, Abfassung der Einladungen zur Vollversammlung und der Sitzungsprotokolle, usw.;
- Unterstützung bei der Erstellung der Geschäftsordnung für die arbeitenden Mitglieder;
- Unterstützung bei der Erstellung der internen Geschäftsordnung;
- Unterstützung bei eventuellen Statutenänderungen;
- Unterstützung bei der Gründung und der Auflösung und Liquidierung der Genossenschaften;
- Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zum Datenschutz.
Auch diese Dienstleistungen werden durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt.
Unterstützung und Hilfe bei den Beziehungen zu den Gewerkschaften und bei Arbeitsverträgen
Legacoopbund und Legacoop Nazionale sind berechtigt, Kollektivverträge zu unterzeich-nen und beeinflussen damit teilweise auch die Arbeitsverträge für die arbeitenden Mitglie-der. Außerdem ist Legacoopbund Gründungsmitglied des Laborfonds, des regionalen Zu-satzrentenfonds, Mitglied der Landesarbeitskommission und anderer Beiräte im Bereich Arbeit und Weiterbildung. Legacoopbund hat also sowohl die juridische Kompetenz als auch die Professionalität, um die Mitgliedsgenossenschaften sowohl bei ihren Beziehungen zu den Gewerkschaften und zu einzelnen Mitarbeiter/innen, als auch beim Abschluss von territorialen Arbeitsverträgen oder Betriebsabkommen zu unterstützen.
Die Dienstleistungen werden durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt.


