Wohnbaugenossenschaften
Die Wohnbaugenossenschaft ist eine Gesellschaft ohne Gewinnanstrebung. Sie ist aus mindestens 9 Personen mit den erforderlichen Voraussetzungen zusammengeschlossen, welche Wohneinheiten für die eigenen Mitglieder, zu einem niedrigeren Preis als auf dem Immobilienmarkt bauen. Ein weiteres Vorteil ist, dass die Mitglieder gemeinsam die wichtigsten Entscheidungen für die Genossenscahft treffen.
Ablauf von der Gründung bis zur Auflösung
- Zusammenfinden von mindestens 9 Personen mit der erforderlichen Punktezahl Gründung der Genossenschaft vor einem Notar
- Vorbereitung der erforderlichen Dokumente
- Einreichung des Gesuches für die Grundzuweisung bei der Gemeinde
- Gemeinde: Überprüfung der Voraussetzungen und Berechnung der Punktezahl (Rangliste)
- Vorläufige Zuweisung des Grundes
- Projektierung der Gebäude und der einzelnen Wohnungen
- Baukonzession
- Vergabe der Arbeiten
- Finanzierungsanfrage an die Provinz (Darlehen oder Beitrag)
- Baubeginn
- Übergabe der Wohnungen
- Zuweisung des Eigentums an die Mitglieder
- Auflösung der Genossenschaft

